Teilnahmebedingungen für „Freunde werben Freunde“ – das CHECK24 Empfehlungsprogramm in Österreich
Stand: Juli 2026
Mit dem Empfehlungsprogramm „Freunde werben Freunde“ von CHECK24 können teilnahmeberechtigte Personen andere Personen für CHECK24 werben und im Zusammenhang mit einem qualifizierenden Erstabschluss der geworbenen Person eine Prämie erhalten. Auch die geworbene Person kann eine Prämie erhalten. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und CHECK24 über die Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Freunde werben Freunde“ in Österreich.
1Anbieter, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Anbieter und Betreiber des Empfehlungsprogramms ist die CHECK24 Vergleichsportal Österreich GmbH, Wollzeile 1-3, 1010 Wien, Österreich, E-Mail: freunde@check24.at (nachfolgend „CHECK24“).
1.2 „Freunde werben Freunde“ ist der Name des Empfehlungsprogramms von CHECK24 (nachfolgend auch „Programm“).
1.3 Das Programm wird über die Website check24.at, über die CHECK24 App sowie, sofern verfügbar, über andere Anwendungen/Benutzeroberflächen bereitgestellt (zusammengefasst als „Website“ bezeichnet).
1.4 „Werber“ ist der Teilnehmer, der über seinen persönlichen Empfehlungs-Link oder Empfehlungs-Code eine andere Person zur Nutzung von CHECK24 einlädt.
1.5 „Geworbener“ ist die Person, die über den Empfehlungs-Link oder Empfehlungs-Code des Werbers geworben wird und einen qualifizierenden Erstabschluss tätigt.
1.6 „CHECK24 Kundenkonto“ („Kundenkonto“) ist das von CHECK24 betriebene Kundenkonto, für das eigenständige Nutzungsbedingungen gelten.
1.7 „Empfehlungs-Link“ bzw. „Empfehlungs-Code“ ist der dem Werber persönlich zugeordnete Link bzw. Code, über den eine Werbung zugeordnet werden kann.
1.8 „Qualifizierende Produkte“ sind diejenigen Produkte, Produktbereiche oder Abschlussstrecken von CHECK24, die im Bereich „Freunde werben Freunde“ (Dashboard) im CHECK24 Kundenkonto, abrufbar unter https://vorteile.check24.at/freunde-werben-freunde/dashboard, jeweils als prämienberechtigt gekennzeichnet sind. Nicht alle Produkte von CHECK24 nehmen am Programm teil. Maßgeblich für die Prämienberechtigung ist die dortige Kennzeichnung im Zeitpunkt des qualifizierenden Erstabschlusses des Geworbenen. CHECK24 kann die qualifizierenden Produkte nach Maßgabe von Ziffer 9 mit Wirkung für die Zukunft ändern. Nicht prämienberechtigt sind insbesondere reine Weiterleitungen, Clickouts oder sonstige Produktstrecken, bei denen der Vertrag nicht unmittelbar über CHECK24.at abgeschlossen wird, sondern der Abschluss ganz oder teilweise auf einer Website, Plattform oder Benutzeroberfläche eines Drittanbieters erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn die Weiterleitung über CHECK24.at initiiert wurde.
1.9 „Qualifizierender Erstabschluss“ ist der allererste über die Website abgeschlossene Vertrag des Geworbenen in einem qualifizierenden Produkt im Sinne von Ziffer 1.8 überhaupt – nicht je Produkt, Produktbereich oder Abschlussstrecke. Hat der Geworbene bereits zuvor einen Vertrag in einem qualifizierenden Produkt abgeschlossen, qualifiziert ein weiterer Abschluss in einem anderen Produkt, Produktbereich oder einer anderen Abschlussstrecke nicht mehr für die Prämie. Ein Abschluss gilt als qualifizierend, sobald er vom jeweiligen Anbieter final bestätigt wurde, die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist und keine Stornierung vorliegt.
1.10 Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen des Kundenkontos sowie zu möglichen Bedingungen des jeweils vermittelten Produkts/Vertrags. Die Bedingungen der vermittelten Produkte/Verträge sowie des Kundenkontos bleiben unberührt.
2Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die Verbraucher (Konsument) im Sinne des KSchG sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, die volle Geschäftsfähigkeit besitzen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben und ein aktives, nicht gekündigtes oder gelöschtes CHECK24 Kundenkonto besitzen (zusammengefasst als „teilnahmeberechtigte Person“ bezeichnet).
2.2 Die Teilnahme ist unentgeltlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2.3 Der Werber kann beliebig viele ihm persönlich bekannte Personen werben. CHECK24 behält sich vor, bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass Werbungen nicht dem persönlichen Charakter des Programms (Ziffer 7.3) entsprechen oder missbräuchlich erfolgen, die Voraussetzungen nach Ziffer 7 zu prüfen und Maßnahmen nach Ziffer 7.5 zu ergreifen.
2.4 Prämien und sonstige Vorteile im Rahmen des Programms sind an eine konkrete Person und ihr Kundenkonto gebunden und nicht auf Dritte übertragbar.
2.5 CHECK24 kann die Teilnahme aus sachlichem Grund verweigern, insbesondere zur Missbrauchsvermeidung, bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben, aus technischen Gründen, die eine ordnungsgemäße Teilnahme verhindern, oder aus rechtlichen Gründen, insbesondere regulatorischen Beschränkungen.
3Ablauf der Werbung
3.1 Der Werber teilt seinen persönlichen Empfehlungs-Link oder Empfehlungs-Code mit der von ihm geworbenen Person.
3.2 Die Zuordnung der Werbung zum Werber erfolgt auf eine der folgenden Arten:
- Der Geworbene registriert sich über den Empfehlungs-Link neu bei CHECK24; das System erkennt die Einladung automatisch.
- Besitzt der Geworbene bereits ein Kundenkonto, hat aber noch keinen Erstabschluss über ein qualifizierendes Produkt getätigt, wird der Empfehlungs-Link automatisch mit dem Profil verknüpft, sobald der Login über diesen Link erfolgt.
- Alternativ kann der Geworbene den Empfehlungs-Code während des Abschlusses im Bereich „Prämien“ manuell eingeben.
3.3 Unabhängig vom gewählten Zuordnungsweg muss der qualifizierende Erstabschluss innerhalb der in Ziffer 4.1 genannten Frist von 21 Tagen erfolgen.
3.4 Eine nachträgliche Zuordnung einer Werbung nach erfolgtem Erstabschluss ist ausgeschlossen.
4Frist für den qualifizierenden Erstabschluss
4.1 Der qualifizierende Erstabschluss des Geworbenen muss innerhalb von 21 Tagen nach Erstellung des Kundenkontos des Geworbenen erfolgen. Diese Frist gilt sowohl für neu registrierte Personen als auch für Bestandskunden, die noch keinen Erstabschluss über ein qualifizierendes Produkt getätigt haben; maßgeblich ist in beiden Fällen das Datum der Erstellung des Kundenkontos.
4.2 Liegt die Erstellung des Kundenkontos im Zeitpunkt des Abschlusses bereits mehr als 21 Tage zurück, besteht kein Anspruch auf die Prämie.
4.3 Eine frühere Nutzung von CHECK24 für nicht qualifizierende Produkte oder Services (z. B. Reisebuchungen) ist für die Berechtigung unschädlich, solange zuvor kein Vertrag über ein qualifizierendes Produkt abgeschlossen wurde.
5Prämie
5.1 Für einen qualifizierenden Erstabschluss erhalten sowohl der Werber als auch der Geworbene jeweils eine Prämie in Höhe von 24 EUR.
5.2 Die Prämie wird ausschließlich für Verträge gewährt, die direkt über das Vergleichsportal von CHECK24.at abgeschlossen und vom jeweiligen Anbieter final bestätigt wurden.
5.3 Ein Anspruch auf die Prämie entsteht erst, wenn der qualifizierende Erstabschluss vorliegt, d. h. wenn der Vertrag final bestätigt wurde, die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist und keine Stornierung vorliegt.
5.4 Es besteht kein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit des Programms oder einer bestimmten Prämienhöhe. Einzelheiten zur Änderung und Einstellung des Programms richten sich nach Ziffer 9.
6Status der Prämie und Auszahlung
6.1 Nach dem Abschluss des Geworbenen wird die Prämie des Werbers zunächst im Bereich „Freunde werben Freunde“ des Kundenbereichs als „Vorgemerkt“ angezeigt.
6.2 Die finale Freigabe erfolgt, sobald das anbietende Unternehmen den Vertrag bestätigt hat und die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist. Je nach Produktkategorie und Anbieter kann dieser Prozess in der Regel einige Wochen in Anspruch nehmen.
6.3 Auszahlung an den Werber: Sobald der Status im Dashboard „Freunde werben Freunde“ auf „Bereit zur Auszahlung“ wechselt, kann der Werber im Kundenbereich über „Prämie auszahlen“ seine IBAN hinterlegen und die Auszahlung anfordern. Die Überweisung erfolgt innerhalb weniger Werktage auf das angegebene Bankkonto.
6.4 Auszahlung an den Geworbenen: Der Geworbene muss nichts weiter veranlassen. Seine Prämie wird nach finaler Bestätigung des Vertrags und Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist automatisch auf das Bankkonto erstattet, das beim Abschluss des Vertrags für die Verrechnung mit dem Anbieter angegeben wurde.
6.5 Eine Verzinsung der Prämie besteht nicht.
7Pflichten des Teilnehmers; Prüfung und Missbrauch
7.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Registrierung und Nutzung des Programms vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen, Änderungen unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren, seine Zugangsdaten geheim zu halten und bei berechtigten Prüfungen durch CHECK24 in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
7.2 Untersagt sind insbesondere die Nutzung des Programms durch oder für Dritte in missbräuchlicher Absicht, das Anlegen mehrerer Kundenkonten derselben Person, das Werben der eigenen Person (Selbstwerbung), die Umgehung der Teilnahmevoraussetzungen oder Programmregeln, automatisierte Zugriffe (insbesondere durch Bots oder Skripte), die Manipulation von Abschlüssen, Transaktionen oder deren Zuordnung sowie jede sonstige missbräuchliche, rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung.
7.3 Der Empfehlungs-Link und der Empfehlungs-Code sind zur persönlichen Weitergabe bestimmt. Erlaubt ist die direkte persönliche Weitergabe, z. B. per E-Mail, Messenger oder privater Nachricht an persönlich bekannte Personen. Nicht erlaubt ist die Veröffentlichung für einen unbestimmten Personenkreis, insbesondere auf öffentlich zugänglichen Profilen, in Gruppen, Foren oder auf Gutscheinseiten sowie im Wege bezahlter Werbung (z. B. Suchmaschinen- oder Social-Media-Anzeigen). Werbungen, die auf einer unzulässigen Verbreitung beruhen, werden nicht berücksichtigt.
7.4 CHECK24 ist berechtigt, das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen sowie die ordnungsgemäße Nutzung des Programms zu prüfen, soweit konkrete Anhaltspunkte hierfür bestehen oder ein sonstiger sachlicher Grund vorliegt, und hierzu angemessene und geeignete Nachweise zu verlangen sowie geeignete Maßnahmen zur Betrugs- und Missbrauchsprävention zu ergreifen.
7.5 Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen anwendbares Recht sowie bei objektiven Anhaltspunkten für Betrug, Missbrauch oder Manipulation kann CHECK24 die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, insbesondere Prämien nicht gutschreiben, vorgemerkte Prämien stornieren, Auszahlungen aussetzen oder ablehnen sowie den Teilnehmer vom Programm ausschließen.
7.6 Soweit Prämien unberechtigt oder unter Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen erlangt wurden, ist CHECK24 berechtigt, diese nicht gutzuschreiben, zu stornieren, zurückzubuchen oder deren Auszahlung abzulehnen. Bereits ausgezahlte Prämien kann CHECK24 in Höhe des Werts der unberechtigt erlangten Prämie zurückfordern oder mit eigenen Forderungen verrechnen, soweit diese auf einem schuldhaften Verstoß oder auf Betrug, Missbrauch oder Manipulation beruhen und dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
7.7 Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Rechte von CHECK24, insbesondere das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz, bleiben unberührt.
8Haftung
8.1 CHECK24 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Programms überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von CHECK24 der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung von CHECK24 bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CHECK24. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.
9Kündigung, Änderungen und Einstellung des Programms
9.1 Der Teilnehmer kann seine Teilnahme am Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen, insbesondere per E-Mail an freunde@check24.at. Die Kündigung der Teilnahme lässt das CHECK24 Kundenkonto unberührt.
9.2 CHECK24 kann das Programm sowie diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, ergänzen oder einstellen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei rechtlichen, regulatorischen, technischen oder sicherheitsbezogenen Anforderungen, zur Verhinderung von Missbrauch, bei Änderungen der Markt- oder Partnerbedingungen, beim Wegfall der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Programms oder zur Weiterentwicklung des Programms.
9.3 Änderungen, die das Vertragsgefüge des Teilnahmeverhältnisses nicht tiefgreifend berühren (unwesentliche Änderungen), wird CHECK24 dem Teilnehmer mindestens vier Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitteilen und dabei gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Teilnehmer, kann jede Partei die Teilnahme nach Ziffer 9.1 bzw. 9.5 beenden.
9.4 Änderungen, die das Vertragsgefüge tiefgreifend berühren (wesentliche Änderungen), bedürfen der Zustimmung des Teilnehmers. CHECK24 wird dem Teilnehmer solche Änderungen mit angemessener Frist vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform anbieten. Erteilt der Teilnehmer seine Zustimmung nicht, wird das Teilnahmeverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; das Recht beider Parteien zur Kündigung nach Ziffer 9.1 bzw. 9.5 bleibt unberührt.
9.5 CHECK24 kann die Teilnahme des Teilnehmers am Programm mit einer Frist von zwei Wochen in Textform ordentlich kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.6 Die vollständige oder teilweise Einstellung des Programms wird CHECK24 grundsätzlich mit angemessener Frist vor ihrem Wirksamwerden ankündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere aus rechtlichen, regulatorischen, sicherheitsbezogenen oder missbrauchsbedingten Gründen, kann CHECK24 Änderungen oder die Einstellung auch mit kürzerer Frist vornehmen, soweit dies erforderlich ist.
9.7 Bereits vor dem Wirksamwerden einer Änderung, Kündigung oder Einstellung entstandene Ansprüche auf eine Prämie aus einem qualifizierenden Erstabschluss bleiben unberührt, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
9.8 Die Teilnahme am Programm ist unentgeltlich. Ein gesondertes Widerrufsrecht besteht nicht; der Teilnehmer kann die Teilnahme jederzeit nach Ziffer 9.1 beenden.
10Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Programm sowie zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen, abrufbar unter https://www.check24.at/popup/datenschutz.
11Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Nutzer Konsument ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Nutzer dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
11.2 Für Klagen von Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten Konsumenten ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der EU haben, gilt, sofern rechtlich zulässig, als alleiniger Gerichtsstand der Sitz von CHECK24 (aktuell: Wien, Österreich) und das österreichische Recht.
11.3 CHECK24 ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.4 Soweit in diesen Teilnahmebedingungen besondere Regelungen für Konsumenten enthalten sind, gelten diese nur für Nutzer, die Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind.